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AGB & Lieferanten AGB

BMUsik Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Vereinbarung als durch uns anerkannt. Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlichen Bestätigung. Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand Berlin, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

2. Bestellung und Vertragsschluss

Bestellungen bedürfen stets der Schriftform. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Katalogen, den Darstellungen auf der Internetseite und in Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. BMUsik ist bemüht Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor. Die Homepage von BMUsik ist eine reine Informationsplattform ohne Kaufoption. Der Eingang aller Anfragen des Vertragspartners wird durch die Übersendung einer elektronisch generierten Zugangsbestätigung bestätigt. Die Zugangsbestätigung führt nicht zu einem Vertragsschluss. Nach Erhalt der Anfrage erstellt BMUsik ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten Angebotes durch den Vertragspartner zustande. Soweit abweichend von dem, dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebot, Mehrleistungen durch BMUsik erbracht werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. BMUsik wird den Vertragspartner über entsprechende Mehrarbeit bzw. Mehrkosten informieren, sobald sie entstehen. Die Mitarbeiter von BMUsik stehen jeder Zeit bei Fragen zum Gebrauch der Mietsache zur Verfügung. Sie sind auch am Einsatztag über eine Hotline telefonisch zu erreichen. Mit Abholung, Lieferung und/oder Entgegennahme bestätigt der Vertragspartner, mit dem Umgang der Mietsache vertraut zu sein.

HINWEIS: Verbrauchern und Endkunden im Sinne des Fernabsatzrechts, stehen nach dem Vertragsschluss kein Widerrufsrecht zu, wenn ein spezifischer Termin oder einen Zeitraum vorgesehen ist und/oder eine bestimmte Kundenkonfiguration vorgenommen wird.

3. Annullierung der Bestellung durch den Vertragspartner

Bis zu einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto hat der Kunde die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen, bis 3 Tage vor Mietbeginn, ohne Stornogebühren, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt eine Stornierung durch den Kunden innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn ein, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Mietpreises fällig.
Ab einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto tritt folgende Regelung in Kraft:
Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Bestellung kostenfrei möglich. Der Auftrag muss schriftlich annulliert werden. Die bis dahin eventuell entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt.

Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird

  • ab 29 Tage vor Beginn der Bestellung 25% der vereinbarten Vergütung
  • bis 20 Tage vor Beginn der Bestellung 50% der vereinbarten Vergütung
  • bis 10 Tage vor Beginn der Bestellung die volle Vergütung fällig

4. Höhere Gewalt

Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten bzw. der Leistungserbringung, werden die Vertragsparteien von ihren Verpflichtungen aus dem Auftrag/Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Lieferungen und Leistungen auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Vertragsparteien berechtigt, den Auftrag/Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, Seuchen und geologische Veränderungen und Einwirkungen. Zur höheren Gewalt zählen Erkrankungen mit mäßigen Folgen nicht, soweit nicht vom Robert-Koch Institut eine Seuchenwarnung ausgesprochen worden ist.
Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt die andere Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) mit allen Einzelheiten in Kenntnis zu setzen. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

5. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach vollständigen Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Vertragspartner bzw. bei Abholung durch den Vertragspartner bei BMUsik. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Ist die Rückgabe durch den Vertragspartner bei BMUsik bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Ist, sofern Abholung vereinbart ist, die Abholung beim Vertragspartner, gleich aus welchen Gründen, nicht möglich, verlängert sich die Mietzeit entsprechend.

Anlieferung und Abholung erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr.

6. Preise, Kaution und Bezahlung

Alle Preise sind freibleibend; sie gelten ab unserem Lager in Berlin. Preise von BMUsik verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Berlin (Erfüllungsort). Kosten für Transport/Lieferung und Transportversicherung/ eventuell zusätzlich vereinbarte Versicherungen /Spesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Hinzu kommen noch evtl. Verpackungskosten bei Verwendung einer Einwegpalette. Sollte der Transport/Lieferung gewünscht sein, muss dies vom Vertragspartner erklärt werden. Dann werden die Transport- und/oder Versandkosten im Angebot ausdrücklich aufgeführt. Die Preise des Angebotes stellen Endpreise dar – d. h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Umsatzsteuer, eventuell anfallende Versicherungskosten usw. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Vertragspartner zu zahlen sein. BMUsik behält sich vor zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Kautionen zu erheben. Kautionen werden dem Vertragspartner nach Wiedereingang der Geräte, inklusive allen Zubehörs und in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte (§ 4 der AGB) wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preise von BMUsik von der Kaution einbehalten. Übersteigende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem Vertragspartner erstattet. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung bei Übergabe oder Lieferung der Ware/Mietsache in bar. Wir behalten uns Vorauskasse vor. Nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch BMUsik ist die Zahlung über PayPal möglich. Alle dabei übertragenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Eine Zahlung per Nachnahme ist nicht möglich. Die Zahlung per Rechnungen ist grundsätzlich ausgeschlossen und muss vorab bei BMUsik angefragt und schriftlich bestätigt werden. Scheckzahlungen und Lastschriftverfahren sind ausgeschlossen. Gegen die Zahlungsansprüche von BMUsik aus dem Vertrag steht dem Vertragspartner ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht.

7. Lieferung und Lieferfristen

Lieferungen erfolgen, sofern vereinbart, zu ebener Erde bis hinter die erste verschließbare Tür. Die Lieferungen sind von dem Vertragspartner zu übernehmen, unverzüglich auf Richtigkeit, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und gegenzuzeichnen. Verspätete Rügen werden nicht anerkannt.

Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, unfrei ab unserem Lager in Berlin. Schadensersatz bei Lieferverzug kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Für den Fall der Lieferung und im Rahmen der Durchführung der Lieferung sind die AGB des Spediteurs zu beachten. Besonders weist BMUsik darauf hin, dass viele Spediteure eine eigene Haftung für die schadensfreie und fristgerechte Lieferung ausschließen.

8. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderslautenden Bedingungen vereinbart wurden, sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich ohne Abzug und Berücksichtigung von Skonti durch den Kunden zu leisten. Bei Ausbleiben der Zahlung ist BMUsik ist berechtigt die Herausgabe der Ware/Mietsache zu verweigern.

Mit Ausnahme gesonderter schriftlicher Vereinbarungen, sind Rechnungen durch den Kunden unverzüglich bei Übergabe oder Lieferung der Ware/Mietsache auszugleichen.

Sofern die Zahlung auf Rechnung ausnahmsweise schriftlich bestätigt wurde und der Kunde nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt (Zahlungsziel auf der Rechnung) zahlt, ist der Kunde im Verzug. BMUsik ist dann berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Ist kein ausdrückliches Zahlungsziel vereinbart, gilt als Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungszugang.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist BMUsik berechtigt – unabhängig von der Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages – eine Bearbeitungspauschale von bis zu 40,00 EUR zu berechnen. Diese sind in jedem Fall durch den Schuldner zu tragen.

Befinden sich beim Eintritt des Verzuges Waren/Mietgegenstände noch beim Kunden, ist BMUsik berechtigt die Mietgegenstände/Waren zurückzuholen.

Für den Fall das zwischen den Parteien nicht unproblematisch feststeht, wann die Rechnung/Zahlungsaufstellung zugestellt wurde, gilt der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistungserbringung als Zustellung.

9. Montage

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Montage- und Aufstellarbeiten zu leisten, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen. Montageleistungen werden von uns nur auf Wunsch und nach Absprache durchgeführt. Sollten darüber hinaus Montagearbeiten notwendig werden, um den im Angebot vereinbarten Erfolg zu erreichen oder die gebotene Sicherheit zu gewährleisten, werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. BMUsik wird zusätzliche Montagearbeiten stets und umgehend mit dem Vertragspartner besprechen. Eine Haftung für Montagearbeiten, die nicht durch unsere Mitarbeiter durchgeführt wurden, ist ausgeschlossen.

Montagearbeiten die durch BMUsik durchgeführt werden, verändern nicht den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache. Insbesondere entsteht durch Montagearbeiten für BMUsik keine Sicherungspflicht bezüglich der Ware/Mietsache gegen Diebstahl bzw. den unerlaubten Zugriff Dritter.

10. Behandlung von Mietgut

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen. BITTE BEACHTEN! • Die Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die in einem Kfz transportierten Geräte/Anlagen nicht unbeaufsichtigt im Wagen zu hinterlassen. • Insbesondere aber nicht abschließend sichert der Vertragspartner die gemieteten Geräte/Anlagen gegen Witterungseinflüsse (z.B. Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit), Sand, Staub und Meerwasser. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen, egal ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt sein. Wenn eine Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, muss zu dem vereinbarten Abholzeitpunkt das Mietgut sortiert aufgestapelt zu ebener Erde bereitstehen.

11. Rücknahme des Mietgutes

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.

BITTE BEACHTEN! 

  • Die Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die in einem Kfz transportierten Geräte/Anlagen nicht unbeaufsichtigt im Wagen zu hinterlassen.
  • Insbesondere aber nicht abschließend sichert der Vertragspartner die gemieteten Geräte/Anlagen gegen Witterungseinflüsse (z.B. Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit), Sand, Staub und Meerwasser.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen, egal ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten. Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt sein. Wenn eine Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, muss zu dem vereinbarten Abholzeitpunkt das Mietgut sortiert aufgestapelt zu ebener Erde bereitstehen.

12. Schäden, Verlust, unvollständige Rückgabe

Allgemein

BMUsik erhebt für die Bearbeitung von Reparaturen und Wiederbeschaffungen eine Aufwandsentschädigung.

Bis zu einem zu ersetzenden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 100,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 25,-€

Ab einem Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 101,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 50,-€

Kümmert sich der Vertragspartner um die Wiederbeschaffung vollständig selbstständig ohne das BMUsik ein Aufwand entsteht, entfällt die Entschädigung. Reparaturen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Reparaturen werden nur durch BMUsik beauftragt oder durchgeführt.

BMUsik ist berechtigt Ausfallkosten, Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen abzuziehen.

Der Vertragspartner ersetzt den durch den Ausfall entstehenden Schaden. Dazu gehören unter anderem auch Schäden die durch eine verspätete Rückgabe bei BMUsik entstehen oder gegenüber BMUsik geltend gemacht werden.

Während der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur wird dem Vertragspartner der entgangene Mietpreis in Rechnung gestellt. Die BMUsik ist verpflichtet die Wiederbeschaffung/Reparatur ohne schuldhafte Verzögerung abzuwickeln. Sollte sich der Ausfall durch Verschulden der BMUsik verlängern, wird der Vertragspartner von der entsprechenden Verpflichtung frei.

Der Vertragspartner haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache oder Teilen der Mietsache. Der Grund des Verlustes ist nicht relevant. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Vertragspartner den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.

Option: Versicherung über BMUsik

Der Vertragspartner erklärt sich grundsätzlich bei Vertragsschluss damit einverstanden, dass Mietsachen während seiner Nutzung versichert sind. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner. Diese werden ausgewiesen. Die Versicherung schließt sämtliche Mietgegenstände, welche der Kunde über BMUsik bzw. deren Subunternehmer bezieht, ein. Hierfür ist im einfachen Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % des Versicherungswertes, mindestens 1.000,00 €, höchstens 15.000,00  durch den Vertragspartner zu tragen. Bei Schäden durch Diebstahl aus Kfz, einfachen Diebstahl, Raub und Plünderung außerhalb des stationären Versicherungsortes, sowie bei Schäden durch Unterschlagung und/oder Betrug entfällt die Höchstgrenze von 15.000,00 €.

Bei den Versicherungen handelt es sich um „Allgemeine Gefahrendeckung im Rahmen einer“:

1. Elektronikversicherung (Hinweis ABE 2008 Abs. A § 2 versicherte Gefahren und Schäden) – www.bmu-vt.de/AB-Elektronikversicherung.pdf

2. Ausstellungsversicherung (Verweis Bedingungen AVB Ausstellung 2008) – www.bmusik.de/AB-Ausstellungsversicherung.pdf

BITTE BEACHTEN!

Liegt ein Diebstahl vor oder ein sonstiger Fall von Entwendung, so ist in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen. Bitte lassen Sie sich von dem aufnehmenden Polizeibeamten den Namen, die Dienststelle (inkl. Anschrift) sowie die Tagebuchnummer bzw. das Aktenzeichen geben.

13. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragspartner ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Mietsache pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.

14. Gefahrenübergang

Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware/Mietsache geht bei Lieferung durch eigene Fahrzeuge der BMUsik mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Wird die Ware/Mietsache durch ein von BMUsik beauftragtes Unternehmen oder durch den Vertragspartner selbst bzw. durch einen vom Vertragspartner privat beauftragten Dritten (Abholer) transportiert, so geht die Gefahr mit der der Beladung des Fahrzeuges des Drittunternehmers oder der Übergabe an den Vertragspartner bzw. den Abholer auf den Vertragspartner über.

BITTE BEACHTEN!

Ist zusätzlich zum/zur Verkauf/Vermietung die Betreuung einer Veranstaltung und/oder die Montage der Ware/Mietsache vereinbart worden, bleibt es beim beschriebenen Gefahrenübergang. BMUsik treffen in keinem Fall gesteigerte Sicherungspflichten für den Fall von Beschädigung und Verlust. Ausgenommen sind Fälle in denen Mitarbeiter von BMUsik die Schäden selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Ausdrücklich nicht ausgenommen sind Fälle von Verlust bzw. Diebstahl. Dies gilt vor allem auch, wenn der Abbau nicht umgehend erfolgen kann oder soll.

15. Künstler

Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung der Künstler innerhalb von 2 Wochen vor dem gebuchten Termin, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der Künstlergage, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig.

16. Rücktritt von Verträgen

BMUsik behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

17. Gewährleistung

Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tatsächlich nicht enthalten sein, so sind wir zunächst berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner kontaktiert unmittelbar nach Feststellung eines Mangels BMUsik. Dazu steht ihm eine 24h Hotline zur Verfügung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Vertragspartners durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstehen. Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Vertragspartner selbst gestellte Materialien bedingt sind.

18. Haftung

BMUsik haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von BMUsik oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BMUsik nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen haftet BMUsik nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung von BMUsik ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf € 150.000, – und bei Bearbeitungsschäden auf € 10.000, – begrenzt.

Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. d. Satz 3 gehaftet wird.

Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Jegliche sonstige Haftung von BMUsik ist ausgeschlossen.

19. Datenschutz

Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt BMUsik und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

BMUsik speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die E-Mail-Adresse des Vertragspartners nutzt BMUsik nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen.

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Bmusik Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG, Sportfliegerstraße 6, 12487 Berlin, vertreten durch die Mono Design GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Robert Schlegel und Herrn Jean Wuthe.

Nähere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: https://veranstaltungstechnik-event.de/datenschutz/

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten

1. Allgemeines
I. Aufträge für den Bezug von Leistungen gelten ausschließlich nach Vorgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Annahme eines Auftrages erklärt der Auftragnehmer seine Akzeptanz mit unseren Bedingungen. Wird unser Auftrag vom Auftragnehmer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten unabhängig davon ausschließlich unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Möchte der Auftragnehmer zu seinen Bedingungen abschließen, hat er uns in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, den Auftrag zurückzuziehen. Unsere Bedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen, sofern sie nur einmal mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart waren.
II. Die AGB’s gelten, unabhängig davon, ob wir den Auftrag in eigenem oder fremdem Namen erteilen.

2. Auftragsabwicklung
I. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers haben exakt den vorab vereinbarten Inhalten zu entsprechen.
II. Die in unserer Bestellung ausgewiesenen Ausführungen und Preise sind bindend.
III. Sofern nichts anderes vereinbart, sind die von uns angegebenen Liefertermine verbindlich. Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
IV. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von uns angegebene Lieferanschrift zu übermitteln.
V. Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle Dokumente und Zertifikate im Vorfeld für die dem Auftrag zu Grunde liegende Eventmodule und Produkte, auf Nachfrage, vorzulegen. Werden diese Dokumente nicht vorgelegt, haftet im Falle eines nicht ordnungsgemäßen Ablaufes der Auftragnehmer vollumfänglich, nebst geltend zu machender Ersatz-, Aufwands- und Ausfallkosten.
VI. Alle Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich und erfolgen kostenlos.

3. Auftragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind dem Auftragnehmer nur dann zu vergüten, wenn sie einen tatsächlichen Mehraufwand erfordern und der Auftragnehmer etwaige Mehrkosten rechtzeitig und vorab schriftlich ankündigt und darlegt.

4. Gefahrenübergang/Abnahme
In allen Fällen geht der Gefahrenübergang erst nach Abnahme der für den Auftrag zu Grunde liegenden Eventmodule auf uns über. Die Zeit und der Ort der Abnahme ergeben sich aus der Bestellung.

5. Mängelrüge
I. Qualitäts- und Mengenprüfungen erfolgen nach Eingang an die von uns angegebene Lieferanschrift durch eine entsprechend autorisierte Person. Hierbei festgestellte Mängel oder Falschlieferungen gelten als offene Mängel. Bei der Eingangsprüfung nicht gefundene Mängel gelten als versteckte Mängel.
II. Beeinträchtigen etwaige offene bzw. versteckte Mängel den Erfolg des Auftrages, so sind diese Mängel unverzüglich durch den Auftragnehmer anzuzeigen und zu beheben. Bei Vorliegen eines Mangels, z. B. durch Prüfung nach Eingang/Ankunft, gilt ein Erfüllungs-, Nachbesserungs–und Mängelbeseitigungsanspruch. Zudem sind wir berechtigt, ebenfalls im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz zu fordern, wenn der Auftragnehmer nicht belegt, dass ihm an dem Mangel kein Verschulden trifft. Dies gilt ebenfalls im Falle von Missachtung der Nebenpflichten durch den Auftragnehmer.
III. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Auftrages durch offene und/oder versteckte Mängel, sind wir einhergehend berechtigt, entsprechende Mehr- und/oder Ausfallkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

6. Fristsetzungen
Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nachbesserungs- oder Mängelbeseitigungsansprüchen jeder Art dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, sind wir berechtigt, diese so festzulegen, dass wir den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig, auf Kosten des Auftragnehmers, vergeben können.

7. Sonderbedingungen
I. Der Auftragnehmer hat das vereinbarte, für den Auftrag zu Grunde liegende, Eventmodul und/oder die zu erbringende Leistung persönlich, durch seine Mitarbeiter oder ausgesuchte Kurierdienste zu erbringen.
II. Wir sind berechtigt, dem Auftragnehmer Hilfskräfte, Requisiten, technische Effekte und den Ort der Erbringung vorzugeben. Soweit durch derartige Anweisungen nach
Auftragserteilung Mehrkosten entstehen, werden diese nach Absprache mit uns übernommen.
III. Soweit nichts anderes vereinbart, beinhaltet die vereinbarte Vergütung alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehenden Kosten, z. B. die Vergütung für eventuell benötigte Hilfskräfte, weitere Requisiten oder ähnliches. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftragnehmer im eigenen Namen und für die eigene Rechnung ab. Die Abrechnung erfolgt, soweit kein Festpreis vereinbart ist, unter Vorlage der entsprechenden Rechnungsbelege.
IV. In speziellen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet von Auftraggebern, Kunden und anderen Rechtsinhabern einen ihm von uns vorgelegten Revers zu unterzeichnen bzw. unterzeichnen zu lassen, der die Veröffentlichung der Abbildungen für Werbezwecke in dem Auftragnehmer mitgeteilten Umfang der Werbemaßnahme gewährleistet und Unterlassungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechten und sonstiger Rechte gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Kunden ausschließt.
V. Vereinbarungen mit Dritten in unserem oder unseres Kunden Namen benötigen der vorherigen Zustimmung durch uns oder unseren Kunden.

8. Kundenschutz
I. Ein direkter Kontakt zwischen unserem Kunden und dem Auftragnehmer ist unzulässig. Dies gilt sowohl für die Kontaktaufnahme des Auftragnehmers zu unserem Kunden, sowie im umgekehrten Fall.
II. Bei Anfragen unserer Kunden besteht eine sofortige Informationspflicht des Auftragnehmers uns gegenüber, zur Absprache über die weitere Vorgehensweise. Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer zur absoluten Verschwiegenheit über laufende oder geplante bzw. angedachte Projekte gegenüber unserem Kunden und/oder unbeteiligten Dritten. Der Auftragnehmer verweist in jedem Fall an uns als Auftraggeber und Kontaktpartner.
Ausnahme: Es wurde etwas Gegenteiliges vereinbart.
III. Bei jeglicher Missachtung obiger Regelungen behalten wir uns entsprechende Schadensersatzansprüche vor.

9. Nutzungsrechte
I. Der Auftragnehmer überlässt uns oder unserem Kunden alle für die werbliche Verwertung des Auftragsergebnisses erforderlichen, bei ihm oder bei von ihm beauftragten Dritten mit der Erstellung des Werks entstehenden oder zu dessen Verwertung erforderlichen, bereits bestehenden Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechten, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Die Rechteübertragung erfolgt mit der beidseitigen Willenserklärung zum Auftrag. Die Übertragung umfasst insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, sowie der Bearbeitung, einschließlich der Übersetzung und der Synchronisation. Sie umfasst alle bekannten Wiedergabeverfahren, insbesondere die Verwertung im Internet oder vergleichbaren Systemen.
II. Die Übertragung hat ohne Anspruch auf Urheberbenennung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf einen Kunden weiter zu übertragen, mit dem diesbezügliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehen.

10. Rechte Dritter
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

11.Haftung gegenüber Dritten
In dem Falle, dass einem beteiligten bzw. unbeteiligten Dritten Schadensersatzsprüche jetwäiger Art, u.a. aus der Nutzung, entstehen, sind wir vom Auftragnehmer von der aus dem Fehler resultierenden Haftung freizustellen. Dies trifft insbesonders dann zu, wenn die Betreuung durch den Auftragsnehmer bzw. durch ihn autorisiertes Personal erfolgt.

12. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Einschaltung Dritter, zur Auftragsabwicklung, sind diese entsprechend zu verpflichten.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma BMusik Veranstaltungstechnik GmbH & Co KG. (Stand Januar 2013)