Corona-Gipfel zeigt eventuelle Öffnungsperspektive. Länder nun in der Pflicht.
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Beim heutigen Corona-Gipfel von Bund und Ländern wurde im Grundsatz entschieden: Veranstaltungen bleiben mit der 3-G-Regel erlaubt. Christian Eichenberger, Mitinitiator von #AlarmstufeRot und Vorstand von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft betont trotz dieser positiven Perspektive: „Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs werden pauschal mit dem Stigma ‚superspreading events‘ etikettiert. Trotz vieler erfolgreicher Testevents in Deutschland und Europa. Das beschädigt das Vertrauen der Besucher dauerhaft. Außerdem werden damit Schreckensszenarien gezeichnet, die den Behörden nahelegen, Anlässe doch zu limitieren. So droht erneut ein deutscher Flickenteppich in der Umsetzung durch die Länder. Alle Ebenen müssen das Prinzip der Vorsicht zu einem Prinzip des Möglichmachens weiterentwickeln.“
Jan Kalbfleisch, Geschäftsführer von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft, ergänzt: „Die staatlichen Maßnahmen wie Lockdown stehen nun klar in Verbindung mit den Hilfen. Maßnahmen zu ertragen und zugleich auf Hilfen verzweifelt zu warten, darf nicht mehr passieren. Allerdings bleibt zu befürchten, dass dies nach der Bundestagswahl – erstmal ohne Bundesregierung – wieder so kommt. Diese Finanzhilfen müssen jetzt umgehend im Detail definiert werden und sind bis ins Frühjahr zu verlängern, bis eine neue Regierung handlungsfähig ist. Die Länder fordern zurecht auch eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds. Es ist daher nötig, jetzt staatliche Hilfen für den gesamten Zeitraum festzulegen, in dem als Folge der politischen Pandemiemaßnahmen massive Umsatzeinbrüche fortbestehen.“
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